Polyesterfüller für Auftrag mit Spritzpistole. Für die Verwendung in Karosseriewerkstätten, an Nutzfahrzeugen, Werkzeugmaschinen, Kühlkammern usw.
Zeichnet sich durch seine Füllkraft und Härte aus. Haftet auf Stahlblech, Gusseisen und GFK-Polyester.
Härter | Prozentualer Anteil |
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E-35 | 5% |
Hinweis: Vor dem Auftragen muss das Gemisch gut durchgemischt sein.
E-35 | ||
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Mischungsverhältnis Menge Volumen | 1 Liter: 50 cc | |
Topfzeit | 35-45’ | |
Auftragsviskosität % Verdünnung | Viskosität Gemisch Kein Lösungsmittel nötig | |
Fließbecherpistole Druck beim Auftrag | 2,8 mm 4,5 bar | |
Anzahl Lagen Gesamtstärke | 2-3 Aufträge 200-400 μm | |
Verdunstungszeit | 3-5’ zwischen Aufträgen | |
Trocknungszeit 20°C | 3-4 h | |
Schleifen 20°C | P80-P100 3-4 h. |
Anwendung: Mittels Lackierpistole.
Die auszubessernde Oberfläche muss entrostet und fettfrei sein. Wir empfehlen ein Vorschleifen der Fläche (mit P80-P120).
Die Spachtelmasse nicht auf Chrom-Phosphor-Grundierungen oder Wash-Primer verwenden.
Wenn die Originaldeckschicht thermoplastischer Acryllack ist, muss bis auf das blanke Metall abgeschliffen werden.
Im Hinblick auf einen besseren Schutz, besonders von Stahlflächen, sollte vorher eine Grundierung aus dem BESA-Sortiment verwendet werden, beispielsweise F-286/2.
Überlackierung mit beliebigem Decklack nach Versiegelung möglich, vorzugsweise mit 2K-Acryl-Füllern aus dem BESA-Sortiment.
100 g | 250 g | 500 g | 1 kg | |
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BESAROC | 100 | 250 | 500 | 1000 |
E-35 | 2,9 | 4,3 | 14,6 | 29,2 |
Um eine Reizung der Atemwege, Haut und Augen zu vermeiden, soll beim Auftragen die geeignete Schutzausrüstung getragen werden. Darf nur durch Fachpersonal verwendet werden.
An einem überdachten, trockenen und belüfteten Ort aufbewahren und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Die Temperatur soll über 5°C liegen, empfohlen wird zwischen 15 und 30°C.
Der VOC-Gehalt von BESAROC beträgt höchstens 400 g/l.
Die in diesem Technischen Datenblatt enthaltenen Angaben basieren auf dem Wissen und der Erfahrung der Technischen Abteilung von BESA. Sie sollen beraten und informieren. Der Verwender ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den bestimmungsgemäßen Zweck des Produkts zu gewährleisten.
VERWENDUNG NUR DURCH FACHPERSONAL.